Flugsicherheit – unser aller Beitrag
Achtung, Meldepflicht bei Vorkommnissen! Ihr müsst schwere Störungen und Unfälle unverzüglich (binnen 72h) melden. Eure Pflicht ergibt sich aus den Rechtsnormen, die Ihr hier beim LBA nachlesen könnt. Auf dem Flugplatz Durach gilt gemäß Benutzungsordnung und Hausrecht, dass Vorkommnisse auf dem Vorfeld an die Flugleitung gemeldet werden müssen. Dafür bitte unser SMS-Meldeformblatt nutzen. Wir verarbeiten unsere Beobachtungen und Eure Meldungen zu Safetyletter, die in unregelmäßigen Abständen versandt werden (Newsletteranmeldung vorausgesetzt).
Interne SMS-Meldung
Redlichkeitskultur bedeutet bei uns, dass wir uns gegenseitig und konstruktiv auf Risiken hinweisen, ohne Schuldzuweisungen zu machen. Jegliche Meldung wird zur Verbesserung der Sicherheit herangezogen und NICHT an die OWi-Behörde übermittelt.
Pflichtmeldung bei Flugunfall
Gemäß Meldepflicht hier der Link zum BfU-Portal.
Pflichtmeldung bei Vorkommnis
Gemäß Meldepflicht hier der Link zum Vorkommnismeldeportal des LBA.
Pflichtmeldung bei Birdstrike
Bei Vogelschlag hast Du Meldepflicht. Hier der Link.
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